Kostenlose Handyortungen ohne Zustimmung (und ohne Abo)

Die Handyortung hat sich bereits in vielen Lebenslagen als praktisch erwiesen. Betrogene Ehefrauen und -männer konnten ihre Partner überführen, Eltern wissen immer, wo sich ihre Kinder befinden - die Möglichkeiten sind weitreichend.



Handyortungen über Internetseiten

Über verschiedene Internetanbieter ist die Ortung von Handys mittlerweile über eine Webseite möglich. Die Handyortung ohne Zustimmung ist mit diesen Angeboten allerdings nicht vorgesehen, wenn es sich um einen legalen Dienst handelt. Im Regelfall wird die zu ortende Handynummer auf der Webseite eingegeben und der Besitzer erhält daraufhin eine SMS, in der er die Ortung bestätigen muss. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Dienstleister variieren die Kosten für eine Ortung stark - teils ist sie kostenlos, teils aber auch sehr teuer und mit einem Abonnement verbunden.

Eltern können die Bestimmungen jedoch mit dem Dienst Trackyourkid umgehen. Dieser ermöglicht gegen eine geringe Einrichtungsgebühr sowie eine Jahresgebühr von 36€ die Ortung des Handys eines Kindes vom Computer aus. Zuvor müssen die zu ortenden Handys jedoch für den Dienst freigeschaltet werden: Dies geschieht, indem vom betreffenden Handy aus eine SMS an den Dienstleister Trackyourkid gesendet wird. Eltern bietet sich daher die Möglichkeit der Handyortung ohne Zustimmung zu jeder beliebigen Zeit, sofern es ihnen gelingt, vom Handy des Kindes aus die Freischaltung zu veranlassen.



Handyortung durch den Netzbereiber

Die Handyortung ohne Zustimmung / EInverständnis ist in verschiedenen Fällen auch durch den Netzbetreiber möglich. Während bei Verlust des Handys eher widerwillig geortet wird, besteht in strafrechtlich relevanten Fällen die Pflicht zur Handyortung ohne Zustimmung, wenn dies von Behörden angeordnet wird. Dies zeigt das Beispiel der Telekom, die sich Ende 2006 dem Vorwurf unterlassener Hilfeleistung stellen musste, als sie sich weigerte, das Handy einer Frau zu orten, die ihren Selbstmord angekündigt hatte.

Zusammenfassend stellt sich heraus, dass die Handyortung ohne Zustimmung bzw. Genehmigung technisch zwar möglich ist, jedoch nur in Fällen von strafrechtlicher, ermittlungstechnischer Relevanz oder berechtigtem Schutzinteresse der Eltern durchgeführt wird.