beliebte Zugaben beliebte Zugaben

Handyrechnung absetzen als Selbstständiger – Geht das? 

 


Viele fragen sich, ob es möglich ist, die Handyrechnung von der Steuer abzusetzen. Für den Selbstständigen, erst recht, wenn er Umsatzsteuerpflichtig ist, stellt so etwas kein Problem dar. Der Steueranteil wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und der Gesamtbetrag bei der jährlichen Steuererklärung. Der normale Arbeitnehmer tut sich da schwerer, hier ist es nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Handy zur Ausübung des Berufs notwendig ist und der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.

Um Handyrechnung abzusetzen sollten Selbstständiger folgendes beachten:

Als Selbstständiger kann man vieles von der Steuer absetzen. Eigentlich alles was zur Ausübung des Gewerbes benötigt wird. Also auch die Handyrechnung. Jeder Selbstständige muss ja, wie eigentlich jeder andere auch, eine Steuererklärung abgeben. In diese Steuererklärung kann er unter Werbungskosten die Handykosten angeben. Ebenso gehören diese in die Betriebskosten Rechnung und in die Vorsteuererklärung. Ist alles richtig angegeben, so findet die Handyrechnung auch die entsprechende steuerliche Würdigung. Dies wird von vielen Neu – Selbstständigen vernachlässigt und sie verschenken viel Geld. Um übrigens unangenehmen Fragen aus dem Weg zu gehen ist es empfehlenswert sich zwei Handys zu halten, eins für privat und eins für das Gewerbe. So fällt auch die Differenzierung gegenüber dem Finanzamt nicht mehr schwer. Es ist also gar nicht so schwer, sein Handyrechnung abzusetzen und steuerlich geltend zu machen, sofern man selbstständig ist. Letztlich können ja alle Kosten angegeben werden die zur Ausübung eines Gewerbes gehören, und dazu gehört heute nun mal das Handy.




Weitere Themen:

  • Thema Handyvertrag
  • Thema Handy Bundle
  • Thema Handytarife
  • Thema Handynummern
  • Thema Handy allg.
  •